Züchterinformationen


wichtige Züchterinformation


Zur Zucht dürfen Hunde nur gemäß Zuchtordnung eingesetzt werden.
  • Dazu gehört das Alter,
    Kleinrassen frühestens ab 12 Monate
    Großrassen frühestens ab 14 Monate

  • Vor dem Belegen müssen die Hunde von einem anerkannten Formwertrichter der KDH / UCI auf
    Zuchttauglichkeit überprüft werden Die Zuchttauglichkeit muss schriftlich erfolgen.

  • Bei Großrassen gehört dazu noch die entsprechende HD-Beurteilung (siehe Zuchtordnung). Die 
    HD-Röntgung Ihres Hundes können Sie bei einem Tierarzt Ihres Vertrauens durchführen lassen. 
    Dieser trägt in einem Vordruck, den Sie vom VDR bekommen, seine Bewertung in die linke Spalte ein.
    Den Vordruck mit Röntgenaufnahme und Ahnentafel des Hundes muss Ihr Tierarzt zu unserer
    HD-Auswertestelle, z. Zt.Dr. Kuck in Aachen, schicken.
    Dieser wertet die Aufnahme neutral aus, archiviert sie und sendet uns die HD-Auswertung zu.
    Die Bewertung ist für sie und uns bindend und wird in die Ahnentafel eingetragen.

  • Die im VDR e.V. gültigen HD-Formeln sind (s. Zuchtordnung)
HD-I     
HD-II    
HD-III  
HD-IV
HD-V
=
=
=
=
=
HD-frei (normal)
Übergangsform (Verdacht)
Leichte HD (noch zugelassen)
Mittlere HD (Zuchtverbot)
Schwere HD (Zuchtverbot)
  • Hinweis zum Züchten
    HD-I und HD-II dürfen untereinander verpaart werden.
    HD-III darf nur mit HD-I gepaart werden.
    HD-IV und HD-V bedeuten Zuchtverbot!!!

    Die HD-Auswertungen mit Eintragung wird per Nachname an den Besitzer geschickt. Im Betrag sind die 
    Kosten der Auswertung von der HD-Auswertestelle enthalten. Der VDR bezahlt diese direkt an die Auswertestelle.

  • Bevor Sie Ihre Hündin belegen lassen, muss sie vorgenannte Bescheinigungen haben. Für den Rüden gilt 
    das Gleiche.

 

Günther Knoben
Präsident des VDR e.V.