Zur Zucht dürfen Hunde nur gemäß Zuchtordnung
eingesetzt werden.
- Dazu gehört das Alter,
Kleinrassen frühestens ab 12 Monate
Großrassen frühestens ab 14 Monate
- Vor dem Belegen müssen die Hunde
von einem anerkannten Formwertrichter der KDH / UCI auf
Zuchttauglichkeit überprüft werden Die Zuchttauglichkeit muss
schriftlich erfolgen.
- Bei Großrassen gehört dazu noch
die entsprechende
HD-Beurteilung
(siehe Zuchtordnung). Die
HD-Röntgung Ihres Hundes können
Sie bei einem Tierarzt Ihres Vertrauens durchführen lassen.
Dieser trägt in einem Vordruck, den Sie vom VDR bekommen, seine
Bewertung in die linke Spalte ein.
Den Vordruck mit Röntgenaufnahme und Ahnentafel des Hundes muss
Ihr Tierarzt zu unserer
HD-Auswertestelle,
z. Zt.Dr. Kuck in Aachen, schicken.
Dieser wertet die Aufnahme neutral aus, archiviert sie und
sendet uns die HD-Auswertung zu.
Die Bewertung ist für sie und uns bindend und wird in die
Ahnentafel eingetragen.
- Die im VDR e.V. gültigen
HD-Formeln sind (s.
Zuchtordnung)
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HD-I
HD-II
HD-III
HD-IV
HD-V
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=
=
=
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HD-frei (normal)
Übergangsform (Verdacht)
Leichte HD (noch zugelassen)
Mittlere HD (Zuchtverbot)
Schwere HD (Zuchtverbot)
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- Hinweis zum Züchten
HD-I und HD-II dürfen untereinander verpaart werden.
HD-III darf nur mit HD-I gepaart werden.
HD-IV und HD-V bedeuten Zuchtverbot!!!
Die HD-Auswertungen mit Eintragung wird per Nachname an den
Besitzer geschickt. Im Betrag sind die
Kosten der Auswertung von
der HD-Auswertestelle enthalten. Der VDR bezahlt diese direkt an
die Auswertestelle.
- Bevor Sie Ihre Hündin belegen
lassen, muss sie vorgenannte Bescheinigungen haben. Für den
Rüden gilt
das Gleiche.
Günther Knoben
Präsident des VDR e.V.
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