1.Allgemeine Zuchtbestimmungen:
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a) |
Alle Hunde, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen
einen gültigen Ahnennachweis
von einem Rassehundezuchtverband besitzen
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b)
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Die Angaben im Ahnenpass müssen überprüfbar
sein.
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c)
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Der Rassehundeverband muss vom VDR e.V.
Köln anerkannt sein.
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d) |
Im Zweifelsfalle entscheidet der Vorstand des VDR e.V. Köln. |
e) |
Vor dem Deckakt muss der Hund durch einen Formrichter zuchttauglich geschrieben
werden. Dieses hat auf einer Zuchtschau des VDR
e.V. Köln zu
geschehen und ist
durch den Formrichter auf dem Formblatt 1 (Zuchttauglichkeitserklärung )
durch Unterschrift und Stempel zu bestätigen.
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f) |
In Einzelfällen, nach vorheriger
Rücksprache mit dem Zuchtbuchamt des VDR, kann eine
Zuchttauglichkeit
auch außerhalb der Zuchtschauen erfolgen. Diese Zuchttauglichkeit
kann aber
ebenfalls
nur durch einen Formrichter bestätigt werden.
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g) |
Die Zuchttauglichkeitseintragung in den
Ahnennachweis kann nur vom Zuchtbuchamt des
VDR e.V. Köln
erfolgen.
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h) |
Es dürfen nur gleiche Rassen gepaart
werden, wobei Größe und Farbschläge streng zu beachten sind. |
j) |
Bei Hündinnen kann beim
Erstwurf, falls diese noch nicht zuchttauglich geschrieben wurde, in
Einzelfällen
nachträglich die Zuchttauglichkeit erfolgen. Die
Zuchttauglichkeitsbescheinigung muss
vor der Wurfabnahme
erfolgen, in diesem Fall muss aber vorher die
Zustimmung des VDR
Zuchtbuchamtes eingeholt werden. Bei
Hündinnen über 50 cm Stockmaß muss außerdem
der HD - Befund vorliegen.
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k) |
Zuchtrüden müssen grundsätzlich vor
dem ersten Sprung für zuchttauglich erklärt werden. Ausnahmen
nur wie unter Punkt j.
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l) |
Bei allen Rassehunden mit einem
Stockmaß über 50 cm muss ein HD - Befund vorgelegt werden!
Die HD - Röntgung
kann ab dem vollendeten 14.Lebensmonat erfolgen. Für Hunde, die zum
Zeitpunkt
der HD - Röntgung nicht tätowiert sind, muss
die Tätowierung vom Tierarzt vorgenommen
werden. Die
Tätowiernummer muss auf der Röntgenplatte
eingetragen werden. |
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2. Zuchtalter und Zuchtverwendung
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a) |
Hündinnen können bei Eintritt der
zweiten Hitze belegt werden. Das Mindestalter beträgt bei
Kleinrassen 12 Monate und bei Großrassen
14 Monate. Dabei ist zu beachten, dass die Hündin
ausreichend entwickelt ist. In der Regel
sollte die Hündin nur einen Wurf pro Jahr haben. Wenn eine
Hündin zweimal hintereinander belegt wurde, muss
sie bei der nächsten Hitze frei bleiben!
Rüden werden bei Kleinrassen
erst nach dem vollendetem 12.Lebensmonat und bei Großrassen
nach dem vollendetem 14.Lebensmonat
zur Zucht zugelassen. Voraussetzung dafür sind jedoch
die unter 1. k)
und l) genannten Auflagen.
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b) |
Nach vollendetem 8.Lebensjahr scheiden
Rüden, Hündinnen nach vollendetem 7.Lebensjahr von
der Zucht aus. Überdurchschnittliche,
sehr gut vererbende Rüden und Hündinnen können, mit
Genehmigung des
Zuchtbuchamtes, eine Zuchtverlängerung erhalten.
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c) |
Die Zuchtverlängerung muss bei
Hündinnen im 7.Lj., bei Rüden im 8.Lj. Genehmigt
werden.
Dies
jedoch immer nur für ein Jahr!
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3. Meldung des Wurfes
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Würfe müssen unmittelbar nach dem Wurf
dem Zuchtbuchamt in den ersten drei Tagen schriftlich
unter Angabe der Rasse, des Wurfdatums, Anzahl
der Rüden und Hündinnen gemeldet werden.
Die Wurfabnahme darf erst nach der
6.Lebenswoche stattfinden; erst wenn alle Unterlagen dem
Zuchtbuchamt vorliegen, kann die
Zuchtbucheintragung erfolgen.
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4. Wurfabnahme
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a)
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Wurfabnahmen dürfen nur von einem
Zuchtwart des VDR e.V. vorgenommen werden.
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b)
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Bei der Wurfabnahme müssen Muttertier
und Welpen zusammen vorgeführt werden.
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c) |
Kann das Muttertier ohne triftigen
Grund nicht vorgeführt werden, dann kann eine Wurfabnahme
nicht erfolgen.
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d)
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Die Namen der Welpen beginnen beim
ersten Wurf im Zwinger mit dem Buchstaben „A“, beim
zweiten
mit dem Buchstaben „B“ usw. bis „XYZ“.
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e)
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Sollte in einem Zwinger mehr als eine
Rasse gezüchtet werden, so ist das Alphabet nicht getrennt
nach Rassen anzuwenden (siehe Punkt d).
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f) |
Zur Beantragung der Ahnennachweise ist
die Ahnentafel (Original) der Mutterhündin,
Zuchttauglichkeit,
wenn über 50 cm HD - Bewertung evtl. Championate oder
Titel, der Wurfmeldeschein, der Deckschein
sowie eine Kopie der Ahnentafel des Deckrüden an das
Zuchtbuchamt einzusenden. |
g) |
Sollte der Rüde auch im Besitz des Züchters
sein, so ist dessen Ahnentafel ebenfalls als Original
einzusenden (sonst wie unter Punkt f).
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5. Tätowierung
/ Chippen
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a)
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Um ein Vertauschen bzw. Verwechseln der
Welpen zu vermeiden, sollten alle Welpen tätowiert
werden. Grundsätzlich muss das Tätowieren
in den Ohren erfolgen. Ausgenommen sind Rassen,
bei denen wegen der Grösse der Ohren,
Schwierigkeiten entstehen würden. Dann hat das
Tätowieren der Hunde in den Flanken zu
erfolgen bzw. kann der Tierarzt einen Chip zur Kennung
der Welpen setzen. In diesem Fall muss
eine schriftliche Beurkundung des jeweiligen Tierarztes
vorgelegt werden.
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6. Kupieren |
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Das Kupieren der Ohren und der Rute ist
nach dem Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen nur
nach dem gültigen Tierschutzgesetz.
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7. Hüftgelenksdysplasie ( HD ) -
Bestimmungen
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a)
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Alle Hunderassen mit einem Stockmaß über
50 cm müssen einen HD - Befund nachweisen.
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b)
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HD - Formel des VDR:
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HD-I
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=
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HD - frei (normal)
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HD-II
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=
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Übergangsform (Verdacht)
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HD-III
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=
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Leichte HD (noch zugelassen)
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HD-IV
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=
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Mittlere HD
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HD-V
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=
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Schwere HD
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Hinweise zum Züchten:
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HD-I und HD-II dürfen untereinander gepaart werden.
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HD-III darf nur mit HD-I gepaart
werden.
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HD-IV und HD-V bedeuten Zuchtverbot
!
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c)
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Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung.
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8. Zuchtvoraussetzung
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a)
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Zuchtvoraussetzung ist, dass sich Züchter streng an den
Rassestandard halten.
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b)
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Dieser wird auf Anfrage vom
Zuchtbuchamt übersandt.
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c)
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Verstöße gegen die Zuchtordnung müssen
mit dem Ausschluss aus dem VDR
e.V. Köln geahndet
werden, darüber entscheidet der Vorstand
des VDR e.V. Köln.
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9. Gebrauchs- und Jagdhunde-Körordnung
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a) |
Körungen können nur durch, vom
VDR e.V. Köln anerkannte,
Körmeister vorgenommen werden.
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b)
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Hunde, die angekört werden sollen, müssen
bei Kleinrassen mindestens 12 Monate und bei
Großrassen mindestens 14 Monate alt
sein, sowie die Schutz- oder Jagdhundeprüfung bestanden
haben.
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c)
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Hunde mit schwachem Wesen können nicht
angekört werden, desgleichen muss jeder Hund
schussgleichgültig sein.
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d)
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Es kann die Körklasse I und II
vergeben werden. Die Körklasse I auf zwei Jahre, die Körklasse II
nur auf ein Jahr.
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e) |
Sollte die Körklasse I zweimal
hintereinander erreicht werden, so wird das Tier auf Lebenszeit
angekört.
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10. Abgabe der Welpen |
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Welpen sollten nicht vor der vollendeten
8.Lebenswoche abgegeben werden.
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