Aus
gegebenem Anlass verweisen wir nochmals auf unsere Zuchtordnung,
hier im Besonderen auf den
Punkt
3 Meldung des Wurfes :
Würfe
müssen unmittelbar nach dem Wurf dem Zuchtbuchamt in den ersten
drei Tagen schriftlich unter Angabe der Rasse, des Wurfdatums,
Anzahl der Rüden und Hündinnen gemeldet werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis
Ihr
Zuchtbuchamt
Günther
Knoben
Präsident
des VDR e.V.
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