Wichtige Mitteilung des Zuchtbuchamtes


Aus gegebenem Anlass verweisen wir nochmals auf unsere Zuchtordnung, hier im Besonderen auf den

Punkt 3 Meldung des Wurfes :

Würfe müssen unmittelbar nach dem Wurf dem Zuchtbuchamt in den ersten drei Tagen schriftlich unter Angabe der Rasse, des Wurfdatums, Anzahl der Rüden und Hündinnen gemeldet werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis

Ihr Zuchtbuchamt

Günther Knoben

Präsident des VDR e.V.